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Auf Kreta mit der Drohne fliegen

Inzwischen ist man es von zuhause ja schon gewohnt, dass das Fliegen mit der Drohne einigen Regeln unterliegt. Doch welche Regeln sollte man in Griechenland beachten, wenn man seine Drohne aus z.B. Deutschland, Österreich oder der Schweiz mit in den Urlaub nach Kreta nimmt? Die wesentlichsten Regeln erkläre ich hier.

Die HCAA (Griechische Luftfahrtbehörde) hat Regeln für das Fliegen von Drohnen veröffentlicht, die sich im Groben mit denen der Deutschen Behörden decken.

Als Drohnenpilot in Griechenland sollte man zunächst vor seinem geplanten Flug überprüfen, ob der Flug überhaupt ohne Genehmigung der HCAA durchgeführt werden darf. Dazu hat die Luftfahrtbehörde die folgenden 4 Bedingungen für einen genehmigungsfreien Flug aufgestellt, die Bedingungen müssen alle erfüllt werden.

  1. Man besitzt keine griechische Steuernummer.
  2. Der Flug soll in einer Free-Flying-Zone stattfinden.
  3. Der Flug dient dem Freizeitvergnügen (z.B. Sightseeing, private Foto- / Videoaufnahmen ohne kommerziellen Gedanken).
  4. Die Drohne wird nur in einem maximalen Radius von 50 Meter entfernt vom Drohnenpiloten geflogen und nie höher als 160 Fuß (ca. 50 Meter) über dem Boden (AGL).

Flugverbotszonen Drohne

Ähnlich wie zuhause in D/A/CH gibt es auch in Griechenland Flugverbotszonen, in der man die Drohne nicht betreiben darf. Um die erlaubten Free-Flying-Zone zu finden, hat die HCAA eine interaktive Karte / App auf ihrer Webseite veröffentlich. Hier sollte man sich in jedem Fall tagesaktuell vor dem Flug erkundigen.

Flugverbotszonen für Drohnen in Griechenland
In der App der HCAA lassen sich alle Flugverbotszonen in Griechenland anzeigen.

Genehmigung Drohnenflug

Insofern doch eine der 4 Bedingungen nicht erfüllt wird, kommt man nicht umher, den Flug mit der Drohne bei der HCAA anzumelden. Hierfür hat die Luftfahrtbehörde ein Formular bereitgestellt, welches man ausgefüllt an die E-Mail-Adresse info.dagr@hcaa.gr schicken muss. In diesem Formular findet man auch noch weitere Informationen für den ordnungsgemäßen Flug.

Allgemeine Regeln

Auf https://dagr.hcaa.gr findet man weitere Informationen, die auch auf die allgemeinen Verhaltensregeln für den Umgang mit der Drohne hinweisen. Dass generell nicht höher als 120 Meter und immer in Sichtweite geflogen werden darf, ist klar. Das kenn man auch aus seiner Heimat. Ebenso gibt es Sicherheitshinweise, z.B. sollte nie bei schlechtem Wetter oder in der Nacht geflogen werden. Aber auch, dass man nicht über Menschen fliegen darf und z.B. von Menschen keine Fotos ohne Erlaubnis angefertigt werden dürfen, sollte einem bekannt sein. Einen Drohnenführerschein benötigt man übrigens, wenn die Drohne schwerer als 4 kg ist. Dann ist auch eine Versicherung lt. HCAA für den Piloten obligatorisch. Eine Versicherung ist hierbei aber auch sonst sinnvoll. In der Regel bringt man diese als Urlauber aus seiner Heimat schon mit, weil sie dort vorgeschrieben ist. Sicherheitshalber erkundigt man sich bei seinem Versicherungsmakler.

Hier noch ein kleines Video von einem Drohnenflug über Bali (2014, da gab es die 50 m Regel noch nicht).